Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt in Fällen rund um Verkehrssünden, Bußgelder, Unfallschaden, Führerschein, Reiserecht oder dem Kaufvertrag beim Autokauf - all dies bieten Ihnen die frei praktizierenden Rechtsanwälte, die mit dem ADAC zusammenarbeiten.
Deutschlandweit beraten und vertreten Sie ca. 650 ADAC-Vertragsanwälte in allen Fällen, die mit dem Autokauf, dem Straßenverkehr oder Reise in Zusammenhang stehen. In Wolfenbüttel übernimmt Herr Rechtsanwalt Kreße diese Aufgabe für den ADAC.
Ihr Vorteil als ADAC-Mitglied: Sie können als Mitglied des ADAC unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung ein Beratungsgespräch bei einem ADAC-Vertragsanwalt in Anspruch nehmen. Für das erste Beratungsgespräch entstehen Ihnen als ADAC-Mitglied keine Kosten.
Auch wenn Sie kein ADAC-Mitglied sind können Sie die Fachkompetenz der ADAC-Vertragsanwälte nutzen und sich beraten lassen. Beachten Sie aber bitte, dass für die erste Beratung bei einem Rechtsanwalt die gesetzlichen Gebühren in Höhe von bis zu 190 € zzgl. MWSt. anfallen.
Nahezu alle ADAC-Vertragsanwälte, so auch Herr Kreße, sind besonders als Fachanwälte für Verkehrsrecht geschult und qualifiziert.
Alle Fachanwälte bilden sich regelmäßig fort und weisen diese Fortbildung der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach.